Seehunde
Seeschwalben
Kajak auf Sandbank

Der Nationalpark Wattenmeer

Das Wattenmeer ist ein einzigartiger Naturraum, der von den Niederlanden entlang der deutschen Nordseeküste bis nach Dänemark reicht. In Deutschland stehen weite Teile des Wattenmeers als Nationalpark unter besonderem Schutz, da dieser Lebensraum eine einzigartige Tier- und Pflanzenwelt beherbergt. Das Wattenmeer ist als UNESCO Weltnaturerbe und Biosphärenreservat anerkannt und als "Particularly Sensitive Sea Area" (besonders sensibles Meeresgebiet) deklariert.

Im Rhythmus der Gezeiten ändert das Wattenmeer alle sechs Stunden seine Gestalt. Trockenfallende Sandbänke und Schlickgebiete wechseln sich mit Flachwasserzonen und Prielen mit starker Strömung ab. An der Küstenlinie geht die Nordsee langsam in Salzwiesen über oder bildet weite Strand- und Dünenabschnitte oder Geestkliffs.

Dieser einzigartige Naturraum lässt sich am Besten zu Fuß oder mit dem Kajak erkunden. Um der Natur ihren Raum zu geben und die Tier- und Pflanzenwelt zu schonen, gelten dabei ein paar besondere Regeln. Unter Beachtung der im Nationalpark geltenden Regeln steht einem ganz besonderen Naturerlebnis im Wattenmeer nichts mehr im Wege.

  • Die unten genannten Befahrensregeln sind unbedingt zu beachten.
  • In besonderen Schutzgebieten sind Anlanden und Trockenfallen grundsätzlich nicht gestattet.
  • Es gibt Trockenfallplätze und Wasserwanderrastplätze. Diese sind in den Seekarten verzeichnet.
  • Auch außerhalb der Schutzgebiete sollten wir die Tierwelt nicht stören. Anlanden in ausreichendem Abstand zu Robben oder Vögeln.
  • "Leave no trace": alles, was wir in den Nationalpark mitnehmen, nehmen wir auch wieder mit hinaus.
  • Der Gezeitenkalender bestimmt die Tourenplanung.


Befahrensregeln

Die Wasserflächen im Nationalpark Wattenmeer unterliegen den allgemeinen Verkehrsregeln der  Seeschifffahrtsstraßenordnung. Darüber hinaus regelt die "Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee" das Verhalten von Wassersportlern und Schiffsbesatzungen sowie das Befahren der Wasserflächen in den Schutzzonen des Nationalparks. Insbesondere ist hier auch geregelt, wo wir im Nationalpark anlanden bzw. trockenfallen dürfen und welche Bereiche wir zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt nicht befahren dürfen.

Die Nationalparkverwaltung hat ein paar sehr nützliche Hinweise für Wassersportler zusammengefasst, die über den reinen Verordnungstext hinaus gehen.